Bibliotheksordnung
Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Fernitz-Mellach
Bibliotheksordnung
1.) Zugänglichkeit
Die Bibliothek ist allgemein zugänglich.
Die Benutzung erfolgt unter Einhaltung der Hausordnung und den geltenden rechtlichen Bestimmungen für die Nutzung von EDV.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
2.) Benutzungsberechtigung
Personen mit gültigem Leseausweis
Personen über 14 Jahren
Personen unter 14 Jahren, die eine schriftliche Zustimmungs- und Haftungserklärung des/der gesetzlichen Vertreters/in beibringen.
3.) Allgemeine Benutzungsbestimmungen
Jede/r BenutzerIn der Bibliothek hat sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestand, Computer, Einrichtung und Gebäude keinen Schaden erleiden.
In den Bibliotheksräumen ist Ruhe zu bewahren.
Rauchen ist nicht gestattet.
Jede/r BibliotheksbenutzerIn ist verpflichtet, sich dem Bibliothekspersonal gegenüber auf Verlangen auszuweisen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
4.) Schadenersatz
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Medien hat der/die BenutzerIn Schadenersatz zu leisten. Er hat zu diesem Zweck nach Entscheidung der Bibliothek und innerhalb einer von ihr bestimmten Frist entweder den früheren Zustand wiederherzustellen oder ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder Geldersatz zu leisten. Die Bibliothek kann stattdessen auf Kosten der BenutzerInnen selbst ein Ersatzexemplar oder eine Reproduktion besorgen.
5.) Bestand
Der Bestand der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Fernitz-Mellach steht im Eigentum der Gemeinde Fernitz-Mellach.
6.) Dienstleistungen
Die Benutzung der Öffentlichen Bibliothek und die Entlehnung ihrer Informationsträger sind kostenpflichtig. (Siehe Kosten, Punkt 10)
Die Bibliothek erbringt folgende Dienstleistungen:
die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Medien
die Entlehnung von Informationsträgern zur Benutzung außerhalb der Bibliothek
die Erbringung von Informationsdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Informationen unter Nutzung elektronischer Ressourcen
die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Lesungen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen
Leseanimationen für Kinder und Jugendliche
7.) Einschränkungen
Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger aus dem Bestand der Öffentlichen Bibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen.
Die Benutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegt den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
8.) Entlehnfristen
Die Entlehnfrist für alle Medien beträgt 21 Tage
und ist dem Rückgabedatum auf den Fristzetteln zu entnehmen.
Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, soweit sie vor Ablauf der Entlehnfrist erfolgt und keine Vormerkungen auf das Medium vorliegen.
Die Bibliothek ist berechtigt, in Einzelfällen eine kürzere Entlehnfrist festzusetzen, Medien von Entlehnungen auszuschließen oder ein entlehntes Medium vor Ablauf der Entlehnfrist zurückzufordern.
Medien, die als Präsenzstücke definiert sind oder ständig in der Bibliothek benötigt werden sind von der Entlehnung ausgeschlossen.
9.) Kosten und Entgelte
1. Jahresgebühr (wird im ersten Jahr anteilsmäßig verrechnet) für sämtliche Medien
Jahresgebühr für Erwachsene € 20,80
Jahresgebühr für Familien € 26,-
Jahresgebühr für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre € 10,40
2. Überziehungsgebühr pro Woche pro Medium € 0,50
10.) Überschreitung der Leihfrist
Für die verspätete Rückgabe entlehnter Medien ist vom EntlehnerIn eine Gebühr von € 0,50 pro Woche pro Medium zu entrichten.
Die Gebühr wird mit dem Tag der Überschreitung der Entlehnfrist wirksam, wobei der Gesamtbetrag höchstens den Wiederbeschaffungswert des entlehnten Informationsträgers beträgt.
Mit Ablauf der Entlehnfrist erfolgen max. drei Mahnungen.
Kommt es trotz erfolgter dreimaliger Mahnung nicht zur Rückgabe des Informationsträgers wird die Einbringung auf dem Gerichtsweg betrieben.
Allgemeine Hinweise:
Es wird gebeten, die entlehnten Medien schonend zu behandeln.
Medien nicht eigenmächtig weitergeben, der/die EntlehnerIn haftet für das von ihm/ihr entliehene Medium!
Bei der Rückgabe der Spiele bitte auf deren Vollständigkeit achten.
Bei der Rückgabe der DVD´s, HörCD´s etc. muss der Inhalt vollständig sein, oder Fehlbestände gemeldet werden.
Namens- und Adressen- oder Telefonänderungen müssen der Bibliothek bekannt gegeben werden!
11.) Zuwiderhandlungen gegen die Bibliotheksordnung
Verstöße gegen die Bibliotheksordnung können eine befristete Einschränkung des Benützungsrechts bzw. einen Ausschluss von der Benützung bewirken.
Bei Verlust bzw. Beschädigung von Informationsträgern sowie für sonstige Sachbeschädigung ist Ersatz zu leisten.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister